Bundestag berät heute über neue Organspende-Regeln

Panoramablick auf das Reichstagsgebäude in Berlin bei Tageslicht unter blauem Himmel.

Am 24. September 2026 um 11.20 Uhr soll der Bundestag über eine mögliche Widerspruchsregelung bei der Organspende beraten. Für Bürgerinnen und Bürger gilt zunächst das bisherige Recht weiter: Eine Entnahme nach dem Tod setzt eine vorherige Einwilligung oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen voraus. Als Nächstes steht die Überweisung der Vorlagen an den Gesundheitsausschuss an.

Die Debatte ist für heute um 11.20 Uhr angekündigt

Auf der Tagesordnung stehen zwei Entwürfe, die eine Widerspruchsregelung vorsehen, sowie ein Antrag, der die freiwillige Entscheidung und Registrierung stärken will. Die Aussprache ist damit ein Beratungsschritt. Eine Änderung des geltenden Rechts ist für heute nicht angekündigt.

Der Bundestag nennt als nächsten Verfahrensschritt die Überweisung der Vorlagen an den Gesundheitsausschuss. Dort sollen sie weiter beraten werden. Über den späteren Verlauf und mögliche Entscheidungen ist damit noch nichts gesagt.

Was nach geltendem Recht für eine Organentnahme nötig ist

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine Organentnahme nach dem Tod nur zulässig, wenn die betroffene Person zuvor eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Das bleibt die geltende Regel, solange eine Gesetzesänderung nicht beschlossen und wirksam geworden ist.

Die heute beratenen Vorschläge ändern diese Voraussetzung nicht automatisch. Eine angekündigte Debatte oder die Überweisung an einen Ausschuss bedeutet noch keine beschlossene Reform.

Zwei Entwürfe wollen eine Widerspruchsregelung

Ein Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten und ein Entwurf des Bundesrates befürworten die Widerspruchsregelung. Daneben liegt ein Antrag von 58 Abgeordneten vor, der auf die freiwillige Entscheidung und deren Registrierung setzt.

Bundestag berät heute über neue Organspende-Regeln

Die Vorschläge unterscheiden sich darin, wie eine Entscheidung zur Organspende künftig berücksichtigt werden soll. Über ihren weiteren Inhalt und mögliche Änderungen beraten die zuständigen Abgeordneten im parlamentarischen Verfahren.

Die eigene Entscheidung lässt sich dokumentieren

Wer den eigenen Willen festhalten möchte, kann nach den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit einen Organspendeausweis nutzen oder die Entscheidung im Organspenderegister eintragen. Auch eine schriftliche Erklärung kann Angehörigen helfen, den persönlichen Willen zu kennen.

Vor einer Entscheidung lohnt es sich, die offiziellen Informationen zu lesen und mit vertrauten Personen darüber zu sprechen. Die heutigen Beratungen ändern an den bestehenden Möglichkeiten zur Dokumentation zunächst nichts.

Der nächste überprüfbare Schritt ist die angekündigte Überweisung an den Gesundheitsausschuss. Ob und wann die Vorlagen dort beraten werden oder weitere parlamentarische Schritte folgen, ergibt sich erst aus den späteren Mitteilungen des Bundestages.

Quelle: Deutscher Bundestag

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